ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Veranstaltungen und Abonnements der ÖGKV Veranstaltung | Publikation | Forschung GmbH (ÖGKV GmbH)
§ 1 Anmeldebedingungen
(1) Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars akzeptiert die Teilnehmerin/der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dies gilt als verbindliche und rechtsgültige Anmeldung zur betreffenden Veranstaltung der ÖGKV Veranstaltung | Publikation | Forschung GmbH (in der Folge auch „ÖGKV GmbH“), sofern nichts Gegenteiliges von der ÖGKV GmbH mitgeteilt wird. Mündliche Vereinbarungen, die für die ÖGKV GmbH eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind nur dann bindend, wenn sie in weiterer Folge von der ÖGKV GmbH auch schriftlich bestätigt worden sind.
(2) Die ÖGKV GmbH behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei einer zu geringen Anzahl an TeilnehmerInnen oder aus anderen wichtigen Gründen zu verschieben bzw. ganz abzusagen. Zu diesem Zeitpunkt bereits eingegangene Zahlungen der Teilnahmegebühren werden rückerstattet.
(3) Ebenso behält sich die ÖGKV GmbH das Recht vor, notwendige Änderungen hinsichtlich der/des Vortragenden (auch kurzfristig) vorzunehmen. Derartige Änderungen berechtigen die TeilnehmerInnen weder zu einer Stornierung der Anmeldung noch zu einer Minderung der Teilnahmegebühr und/oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der ÖGKV GmbH
(4) Die Angaben über Veranstaltungen seitens der ÖGKV GmbH sind freibleibend, ausgenommen sie sind schriftlich als verbindlich gekennzeichnet.
(5) Die ÖGKV GmbH trifft keine Haftung, sämtliche von den TeilnehmerInnen im Rahmen der Anmeldung bzw. Online-Anmeldung angeführten bzw. übermittelten Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu prüfen.
§2 Zahlungsbedingungen
(1) Die jeweilige Teilnahmegebühr hat spätestens 14 Werktage nach Rechnungslegung durch die ÖGKV GmbH auf dem auf der Rechnung genannten Konto einzulangen.
(2) Alle Teilnahmegebühren verstehen sich in Euro und inkludieren die Kosten für die Teilnahme an der Veranstaltung samt allfällig bereitgestellter schriftlicher Unterlagen, Arbeitsmaterialien oder Pausenverpflegung betreffend der gebuchten Veranstaltung. Nicht inkludiert und daher von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer gesondert zu bezahlen sind sämtliche anderen Ausgaben der TeilnehmerInnen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung, z.B. Bücher, Unterbringung, Anreise u.Ä.
(3) Erst mit vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist die ÖGKV GmbH vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 4% (Verbraucher) bzw. 8% über dem Basiszinssatz (Unternehmer) in Rechnung zu stellen sowie sämtliche andere Kosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung notwendig sind. Im Fall eines Zahlungsverzuges ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer jedenfalls solange ausdrücklich nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt, als die Teilnahmegebühr samt allfälliger Verzugszinsen und Nebengebühren nicht zur Gänze bezahlt wurde.
§3 Stornobedingungen
(1) Eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltungsanmeldung von Seiten der Teilnehmerin/des Teilnehmers ist ausschließlich schriftlich gegenüber der ÖGKV GmbH (bzw. per E-Mail an bildung@oegkv.at) bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
(2) Bei Stornierung der Anmeldung innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt:
• bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr
• bei Nichterscheinen und/oder Stornierung ab 9 Werktage vor Veranstaltungsbeginn 100% der Teilnahmegebühr.
• wird ein/e Ersatzteilnehmer/in bis spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn genannt, fallen keine Kosten an.
(3) Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr wegen Erkrankung und dadurch bedingte Verhinderung der Teilnahme erfolgt nur bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, wobei jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 30% durch die ÖGKV GmbH einbehalten wird.
(4) Die Stornobedingung bei Abonnement Kündigung gilt bis zum 31.10. für das laufende Jahr. Bei Kündigung nach dem 31.10. verlängert sich das Abonnement automatisch bis zum Ende des nächsten Jahres. Generell gibt ein Abonnement von Jänner bis Dezember.
(5) Betreffend den Widerruf einer per Email, Telefax, online oder mittels sonstiger Mittel des Fernabsatzes bzw. außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der ÖGKV GmbH abgegebenen Anmeldeerklärung gelten die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), BGBl. I 2014/33 idgF, wobei die Information zur Ausübung des Widerrufsrechts (Widerrufsbelehrung) durch ein gemeinsam mit der Anmeldebestätigung an die Teilnehmerin/den Teilnehmer zu übersendendes Informations- und Formblatt erfolgt.
Geltend ab 01.11.2019.
§ 4 Haftung
(1) Die ÖGKV GmbH übernimmt keinerlei Haftung und/oder Garantie hinsichtlich der aus der Veranstaltung durch die TeilnehmerInnen gewonnenen und angewendeten Kenntnisse bzw. deren Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit.
(2) Für im Rahmen der Bildungsmaßnahme allenfalls auftretende Verletzungen von TeilnehmerInnen wird die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die Haftung der ÖGKV GmbH für leichte Fahrlässigkeit seiner Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, darüber hinaus der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden sowie von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Die ÖGKV GmbH haftet gegenüber den TeilnehmerInnen insbesondere auch nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Informationen oder Daten, Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Folgeschäden. Bei einem Verlust oder einer Beschädigung von Informationen oder Daten umfasst die Ersatzpflicht der ÖGKV GmbH nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer handelt eigenverantwortlich und ist verpflichtet, die ÖGKV GmbH aus solchen Ansprüchen allenfalls schad- und klaglos zu halten.
(3) Im Fall von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Kurs mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegen-ständen, übernimmt die ÖGKV GmbH keine Haftung.(4)Es gilt die Hausordnung der ÖGKV GmbH bzw. des Veranstaltungsortes in der jeweils geltenden Fassung. Ein wiederholter Verstoß gegen die Hausordnung oder andere Sicherheits- bzw. Ordnungsvorschriften können zum Ausschluss der Teilnehmerin/des Teilnehmers von der Veranstaltung führen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die ÖGKV GmbH behält sich jedenfalls das Recht vor, insbesondere TeilnehmerInnen von Veranstaltungen aus wichtigen Gründen (Gefahr für Leben und Gesundheit, Gefährdung anderer TeilnehmerInnen, massive Störung und insbesondere Beeinträchtigung der Präsenzveranstaltungen,…) mit sofortiger Wirkung für die laufenden und zukünftigen Veranstaltungen auszuschließen. Auch in diesem Fall ist eine Rückerstattung der Kosten der Veranstaltung nicht zulässig.
§5 Datenschutz
(1) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit Veranstaltungen durch die ÖGKV GmbH sowie mit der Weitergabe der Daten der Teilnehmerin/des Teilnehmers an den Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband einverstanden. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen.
(2) Personenbezogene Daten der TeilnehmerInnen werden ausschließlich zum Zwecke der Administration, Kundenbetreuung und Kundeninformation verwendet. Die TeilnehmerInnen erteilen so ihre Zustimmung, dass die ÖGKV GmbH die aufgrund des Vertrages zukommenden kundenspezifischen Daten für innerbetriebliche Zwecke elektronisch verarbeiten darf.
(3) Die TeilnehmerInnen stimmen mit Vertragsabschluss der Erfassung und Verarbeitung ihrer Daten zu diesen Zwecken wie auch der Übermittlung von E-Mails und ähnlicher Kommunikationsmittel zu Informations- und Werbezwecken sowie facheinschlägiger In-formationen zum Thema Bildung in angemessenem Umfang zu, sofern sie sich nicht ausdrücklich schriftlich dagegen aussprechen.
§6 Urheberrechtlicher Schutz
(1) Die Lehrinhalte sowie alle den TeilnehmerInnen überlassene Lehr- bzw. Lernunterlagen (wie Skripten, elektronische Datenträger, Videos etc.) stellen das geistige und alleinige Eigentum entweder der ÖGKV GmbH oder der Verfasserin/des Verfassers dar und stehen ausschließlich nur der persönlichen Nutzung der TeilnehmerInnen zur Verfügung. Ein Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung der Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der ÖGKV GmbH gestattet.
(2) Ebenso sind Aufzeichnungen mittels Ton-, Foto-, Film-, Video- oder sonstigen Bildaufzeichnungsgeräten im Rahmen von Veranstaltungen der ÖGKV GmbH ohne vorangegangene schriftliche Zustimmung der ÖGKV GmbH unzulässig.
(3) Die TeilnehmerInnen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die ÖGKV GmbH das gesamte im Rahmen von verbandseigenen Veranstaltungen und sonstigen Vorträgen (z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare…) angefertigte Bildmaterial – auch bei Er-kennbarkeit der Person – zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit nützen, publizieren und veröffentlichen kann. Dies umfasst u.a. die Veröffentlichung in verbandseigenen (Fach-) Zeitschriften oder digitalen Medien (insbesondere Homepage) sowie zur Werbung für derartige Publikationen.
(4) Den TeilnehmerInnen ist bekannt, dass sie diese Zustimmung im Hinblick auf den Schutz des persönlichen Bildnisses schriftlich widerrufen können, so deren berechtigtes Interesse als abgebildete Person oder – falls verstorben – von nahen Angehörigen verletzt werden könnte.
(5) Der Name von TeilnehmerInnen darf allerdings nicht von Dritten in Zusammenhängen erwähnt werden, zu deren Erwähnung die Teilnehmerin/der Teilnehmer als Namensträger keinen sachlichen Anlass gegeben hat. Im Falle der Namensnennung in den Medien ist das Informationsinteresse der Allgemeinheit bzw. eines facheinschlägigen Kreises gegen den Schutz der freien Äußerung der Meinung entsprechend abzuwägen.
§7 Sonstiges
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der ÖGKV GmbH.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Im Zweifel gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine gesetzliche Bestimmung ersetzt.
(3) Außer den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich niedergelegten Bestimmungen wurden sonstige Abreden nicht getroffen. Änderungen dieser Bedingungen – auch das Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit – bedürfen der Schriftform.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen österreichischem Recht.
(5) Für Streitigkeiten aus oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.
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