Der Gesetzestext zum Pflegebonus

Wer bekommt was? Das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz

Gesetzestext Pflegebonus

10.01.2023

Das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege (Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG) - im Volltext nachzulesen.


< Wiener Wundkongress Fortbildungsprogramm des LV Steiermarks 2023 >