Freiberufliche Pflege

Ziele und Aufgaben

Die BAG Freiberufliche Pflege des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV) wurde im Jahr 2003 gegründet und vertritt die Anliegen und Interessen der selbstständigen Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, welche über eine Mitgliedschaft beim ÖGKV verfügen.

  • Wir informieren Berufskolleg:innen über die Themen der Freiberuflichkeit im monatlichen Gründerservice
  • Wir bieten 3x jährlich Online-Stammtische für Freiberufliche und Interessierte; Wissens- und Informationsaustausch
  • Vernetzungsmöglichkeit von Freiberuflichen für Freiberufliche
  • Wir stehen für hohe Qualität und Sicherheit
  • Wir engagieren uns für eine österreichweite Vernetzung und halten regelmäßig fachlichen Austausch unter Unternehmer:innen
  • Wir bieten Ansprechpersonen für jedes Bundesland
  • Wir engagieren uns berufspolitisch für die Gleichstellung der freiberuflichen Pflege im Vergleich zu anderen Gesundheitsberufen

Angebote der ÖGKV BAG Freiberufliche Pflege

Zur Starthilfe für Jungunternehmerinnen gibt es zahlreiche Online Angebote, Tagesworkshops unter der Rubrik ÖGKV Fortbildungen

Weiters finden sich zahlreiche Informationen über die ersten Schritte in die Selbstständigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege in Österreich, FAQs… Unser spezifisches Wissen geben wir auf Facebook (neu seit 2021), in Beratungsgesprächen, in Vorträgen, Publikationen (ÖPZ und andere), Workshops und im Online Gründerservice (neu seit 2021) sowie durch Beantwortung von Anfragen per E-Mail weiter.

Alle Mitglieder der ÖGKV BAG Freiberufliche Pflege arbeiten ehrenamtlich als Vertreterinnen und Vertreter des österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes und sind neben- oder hauptberuflich in ihren eigenen Unternehmen tätig.
Wir bitten um Verständnis, dass wegen zeitlichen und organisatorischen Gründen ausschließlich ÖGKV Mitglieder beraten werden können. Bitte Anfragen nur per E-Mail und mit Angabe Ihrer ÖGKV-Mitgliedsnummer. Die Teilnahme an einer BAG Freiberufliche Pflege Sitzung ist im Frühjahr möglich. Bei Interesse kontaktieren Sie uns per E-Mail: bag.freiberuflichepflege@oegkv.at


Mitglieder

Derya Lener, BScN, MSc
Vorsitzende/Mitglied der ÖGKV Bundesleitung

Derya Lener, BScN, MSc

Bachelorstudium in Pflegewissenschaft Schwerpunkt Pflegepädagogik
Masterstudium in Kommunikations- und Betriebspsychologie
Diplomierte Kommunikations- und Rhetoriktrainerin
Diversity Management und Gender Mainstraeming
Zertifizierte Pflegegeldeinstufung
Lehrlingsausbildnerin

Selbstständige Tätigkeit als DGKP: Franchise-Unternehmen pflege network®:

Medizinische Hauskrankenpflege
Qualitätssicherung in der 24-Stunden Betreuung
Schulung und Anleitung von pflegenden Angehörigen
Selbstständige Vortragstätigkeiten:

zur Kommunikation und pflegerischen Themen
Bedarfsanalysen zur Fortbildungsthemen
Selbstständige Unternehmerin TOM & DERRY OG:

Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation
Werbeagentur

Diplom der Gesundheits- und Krankenpflege 2014
Ausbildung zur Med. Masseurin 1997
Ausbildung zum PH 2006
Freiberuflich tätig seit 2021
Pflege- und Gesundheitsberatung in der eigenen Praxis (Schwerpunkt Beratung, Information, Organisation und Schulung von pflegenden Angehörigen und Betreuungskräften in der häuslichen Pflege und Betreuung)
Pflegegeldbegutachterin
Qualitätssicherung in der 24-Stunden-Betreuung
Weiterbildung zur Community Nurse (bis 05/23)

Kontakt:
Barbara.willesberger@diepflegenahversorgerin.at
www.pnv.care
0670-407 34 27

Simone Knopf

Barbara Bleiberschnig, DGKP


Palliativexpertin | Praxisanleiterin | Pflegepädagogin
freiberuflich tätig seit 2022
• Akademische Expertin in Pflegepädagogik, PMU Salzburg – 2024
• Qualitätssicherung in der Häuslichen Pflege/24h Betreuung – seit 2023
• Ausbildung Praxisanleitung, PMU Salzburg – 2023
• Zertifizierung zur Pflegegeldbegutachterin, ÖBAK - 2021
• Weiterbildung „Palliativpflege“, Bildungsraum Spittal/Drau - 2021
• Diplom der Gesundheits- und Krankenpflege, GUKPS Wr. Neustadt (NÖ) – 2013

Kontakt:
barbara@palliativberatung.at
0670 655 07 87

Karin Kronberger

Diplom der Gesundheits- und Krankenpflege 2010

Ausbildung zur zertifizierten Wundmanagerin 2018

Ausbildung zur psychosozialen Beraterin 2021

Ausbildung zur Supervisorin 2021

BsC Studium der Gesundheits- und Krankenpflege 2024 laufend

Freiberuflich tätig seit 2019

  • Pflege- und Gesundheitsberatung
  • Schulung von pflegenden Angehörigen im Bereich parenteraler Ernährung bei onkologischen Patienten
  • Schulung und Entlastung pflegender Angehöriger
  • Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und der 24 Stunden Pflege
  • Medizinische Hauskrankenpflege
  • Information und Organisation rund um die Betreuung zu Hause

Vortragstätigkeiten


Gesundheitsförderung, gesundes Altern, Selbstmanagement der Gesundheit, psychische
Gesundheit, Ernährung, Resilienz sind Themen, die ich in der freiberuflichen Pflege sehe. Die
Beratung unserer Klienten und deren Angehörigen ist ein zentraler Punkt, den die Pflege
übernehmen muss. Hierfür ist es für mich sehr wichtig, mich berufspolitisch zu engagieren.


Kontakt:
0664/2111543
beratung@karin-kronberger.at

Bernadette Seidl, DGKP, Praxisanleitung


freiberuflich tätig als Gesundheits- und Krankenpflegerin seit 2020

  • Gesundheits- und Pflegeberatung
  • Schulung und Anleitung von pflegenden Angehörigen
  • Mobile Kurzzeitpflege, stundenweise Betreuung von Klienten
  • Information und Organisation rund um die Betreuung zu Hause
  • Qualitätssicherung in der 24h Betreuung
  • Aromapflege
  • Öffentlichkeitsarbeit

Kontakt:

beseidl@gmx.at
www.pflegeberatungdahoam-mitherz.at

Rita Lindenthaler, MScN ANP, BScN

Masterabschluss Advanced Nursing Practice - chronic care, Bachelorabschluss Pflegewissenschaft
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege
Freiberufliche Gesundheits- und Krankenpflege neben der Teilzeitbeschäftigung im Klinikum als Pflegeexpertin

Schwerpunkte:

  • Pflegegeld und Pflegegutachten
  • Kontinenz- und Stomaberatung
  • Qualitätssicherung und Home-Care-Schulungen im häuslichen Umfeld
  • Case- und Caremanagement und Komplementäre Pflege

Kontakt:
ritalindenthaler@outlook.com
+43 664 122 88 96

Magdalena Fischill-Neudeck, BScN, MScN

Freiberufliche Gesundheits- und Krankenpflegerin (Mehr gesunde Zeit);
Bachelor- und Masterabschluss: Pflegewissenschaft; zertifizierte Case- und Care Managerin
Schwerpunkte:

  • Pflege- und Gesundheitsberatung (Stärkung der Gesundheitskompetenz, Gesundheitsförderung)
  • Community Nursing
  • Lehr- und Vortragstätigkeiten (Themen: Geschichte der Pflege; Community Nursing)

office@mehrgesundezeit.at
www.mehrgesundezeit.at

Bettina Payer-Brunner, DGKP

reiberuflich tätig seit 2018 in den Bereichen:

  • Pflege- und Gesundheitsberatung
  • mobile, stundenweise Betreuung und Pflege von SeniorInnen
  • Schulung und Entlastung pflegender Angehöriger
  • Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und der 24 - Stunden - Betreuung
  • Gesundheitsförderung für SeniorInnen: LIMA-Training

office@begleitetimalter.at

www.begleitetimalter.at

Derya Lener, BScN, MSc

Bachelorstudium in Pflegewissenschaft Schwerpunkt Pflegepädagogik
Masterstudium in Kommunikations- und Betriebspsychologie
Diplomierte Kommunikations- und Rhetoriktrainerin
Diversity Management und Gender Mainstraeming
Zertifizierte Pflegegeldeinstufung
Lehrlingsausbildnerin

Selbstständige Tätigkeit als DGKP: Franchise-Unternehmen pflege network®:

  • Medizinische Hauskrankenpflege
  • Qualitätssicherung in der 24-Stunden Betreuung
  • Schulung und Anleitung von pflegenden Angehörigen

Selbstständige Vortragstätigkeiten:

  • zur Kommunikation und pflegerischen Themen
  • Bedarfsanalysen zur Fortbildungsthemen

Selbstständige Unternehmerin TOM & DERRY OG:

  • Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation
  • Werbeagentur

Kontakt:
Tel: +43 720 310 666 DW 666
Email: derry@pflegenetwork.at
https://pflegenetwork.at
https://pflegefortbildung.eu

DGKP Oesterlen Michaela B.A.

2000- 2003 Deutschland, Klinikum bzw. Universitätsklinik: Akutspsychatrie, Orthopädie
2008-2009 Deutschland, Universitätsklinik: Aufbau Zentrales Patientenmanagement
2009-2010 Vorarlberg, Stellvertretende Pflegedienstleitung
Kindererziehungszeit
2013-2015 Tirol, Pflegedienstleitung (ab 08 2014 Heim- und Pflegedienstleitung)
Kindererziehungszeit
2017-2019 Tirol, Heim- und Pflegedienstleitung
2019 freiberufliche DGKP (Fachreferentin- mit PFP ÖGKV Punkten, kurzzeitig Qualitätssichernde Hausbesuche)
Unternehmensberaterin (Gesundheit und Soziales)
(Während Corona, kurzzeitig wieder in Teilzeitanstellung in der Langzeitpflege-Nachtdienste- bzw.
Hauskrankenpflege- mobil und Einsatzplanung, Erstgespräche
2024 Ersatzdelegierte ÖGKV Tirol, BAG freiberufliche Pflege

Fachliches:


DGKP, zertifizierte Fachtrainierin, zertifizierter Businesscoach, PERMA- Lead Beraterin, Gesundheitsökonomin, akademische Gesundheits- und Pflegemanagerin


Mein Grund, für uns in der BAG, ehrenamtlich meine Freizeit zu investieren: Aufzeigen der Vielfalt unserer Einsatzbereiche; dabei die Freiberuflichkeit im Sinne ihrer Merkmale der Selbständigkeit fördern.
Gemeinsam sind wir stärker
Wir sind die Experten unseres Berufsstandes: wenn nicht wir, wer dann!
Mein Motto
Nicht jammern (ggf. ganz kurz mal meckern“), sondern anpacken und mitgestalten
Meine Grundhaltung, wenn es herausfordernd wird:
„Jeder lebt in seinem System und gibt das Beste mit den vorhandenen Möglichkeiten!“
Was ich einbringe:
Erfahrung in den genannten Berufs- und Ausbildungsbereichen, Netzwerk
Lösungsorientiertes und systemisches Denken
Was ich mir von Kollegen:Innen wünsche:
Mitglied beim ÖGKV sein
Die schönen Seiten des Berufes betonen, das gibt Kraft und Energie, um das, was noch nicht stimmig ist anzupassen
Wo man mich findet:
www.michaelaoesterlen.com

Silvia Abou Arab, DGKP

MBA inkl. Case- und Caremanagement
Akademische Pflegeberaterin
Zertifizierte Therapeutic Touch
Zertifizierte Beckenbodentrainerin
Onkologie Fachpflege (WB gemäß § 64)
* Hauptberufliche Tätigkeit: Akutbereich des Wiener Gesundheitsverbunds
* Nebenberuflich freiberufliche Tätigkeit:
- Beckenbodentrainerin
- Pflegeberatung (Kontinenzberatung, Umgang und Begleitung bei onkologischen Erkrankungen,...)
- Therapeutische Berührung

Kontakt: Sabardahab@gmail.com


Short Paper: Positionspapier Freiberufliche Pflege

Die Zahl der freiberuflich tätigen Pflegepersonen in Österreich steigt kontinuierlich an. Trotzdem fehlen noch viele grundlegende Voraussetzungen, um ihre Arbeit optimal ausführen zu können. Die ÖGKV Bundesarbeitsgemeinschaft Freiberufliche Pflege hat dazu ein Positionspapier verpasst. Lesen Sie im Download anbei das Short Paper dazu.


Mitglied werden!

Voraussetzung für die Mitarbeit in der BAG Freiberufliche Pflege ist die Mitgliedschaft im Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV), die freiberufliche Tätigkeit als diplomierte Pflegefachkraft und die Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung mit Engagement und Kreativität. Die Teilnahme an der Bundesarbeitsgemeinschaftssitzung ist im Frühjahr möglich. Bei Interesse wird um eine schriftliche Anmeldung gebeten: bag.freiberuflichepflege@oegkv.at


Anfragen

Unsere ehrenamtliche Serviceleistungen sind für unsere Mitglieder. Bitte geben Sie gleich Ihre Mitgliedsnummer bei Fragen an bag.freiberuflichepflege@oegkv.at an.

Gerne weisen wir Sie auf die Fortbildungen "Gründerservice Pflege" und "Workshop: Weg in die Selbständigkeit" hin, bei denen Fragen von erfahrenen Selbständigen der Gesundheits- und Krankenpflege beantwortet werden.

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Erste Schritte in die Freiberuflichkeit

Grundsätzlich hat jede/jeder diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger das Recht ihren/seinen Beruf nicht nur im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern auch freiberuflich auszuüben.

Gesundheits- und Krankenpflege ist kein Gewerbeberuf, daher wird kein Gewerbeschein benötigt.

Das Lösen eines Gewerbescheins, also eine Gewerbeberechtigung bei der Wirtschaftskammer ist dann erforderlich, wenn ein Gewerbe für Tätigkeitsfelder wie beispielsweise der Verkauf von Pflegeartikel, für Personalvermittlung, für Ernährungsberatung nach Traditionell Chinesischer Medizin oder dem Angebot kinesiologischer Methoden, Craniosacralbalance oder ähnlichen Tätigkeiten, die im Berufsbild der Pflege nicht enthalten sind, angeboten werden.

Die Meldung eines Gewerbes erfolgt bei der Österreichischen Wirtschaftskammer

Ab 1. Juli 2018 muss die Meldung der beabsichtigten freiberuflichen Ausübung im gehobenen Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege der zuständigen Registrierungsbehörde gemeldet werden.

Informationen zur Registrierung finden Sie hier.

Kontaktdaten der Registrierungsbehörde der
Gesundheit Österreich GmbH GÖG
https://goeg.at/gbr_
Stubenring 4, Top 11, 1010 Wien
E-Mail: gbr@goeg.at
Telefon: 01/515 61 810

Öffentlich zugängliche Daten aus dem Gesundheitsberuferegister finden Sie hier.

Für freiberuflich tätige Pflegepersonen besteht keine Pflichtmitgliedschaft in einer Standesvertretung, da sie weder der Arbeiterkammer (Dienstverhältnis) noch der Wirtschaftskammer (Gewerbe) zugehörig ist. Die einzige (freiwillige) Vertretung dieser Berufsgruppe ist der ÖGKV.

Die freiberufliche Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege hat persönlich und unmittelbar zu erfolgen, allenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Angehörigen von Gesundheitsberufen. Zur Unterstützung bei der Ausübung dieser beruflichen Tätigkeiten können Angehörige der Pflegeassistenzberufe herangezogen werden.

Im Rahmen der freiberuflichen Berufsausübung haben Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die zur Betreuung und Pflege übernommenen Menschen oder die zu ihrer gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertretung befugten Personen insbesondere über

1. die Pflegediagnose

2. den geplanten Ablauf der Betreuung und Pflege

3. die Kosten der Betreuung und Pflege und

4. den beruflichen Versicherungsschutz zu informieren.

Im Rahmen der Aufklärung über die Kosten der Betreuung und Pflege ist insbesondere auch darüber zu informieren, welche Betreuungskosten von dem entsprechenden inländischen Träger der Sozialversicherung, der Krankenfürsorge oder einem sonstigen Kostenträger voraussichtlich übernommen werden und welche von dem betroffenen Patienten oder Klienten zu tragen sind. Dabei ist sicherzustellen, dass in jedem Fall die der betreuten Person in Rechnung gestellten Kosten nach objektiven, nichtdiskriminierenden Kriterien berechnet werden.

Grundsätzlich hat jede und jeder Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege das Recht seinen Beruf freiberuflich, autonom und selbstständig auszuüben.

Eine freiberufliche Berufsausübung oder eine Berufsausübung im Dienstverhältnis zu einer physischen Person, sowie eine Berufsausübung im Dienstverhältnis zu Einrichtungen oder Gebietskörperschaften, die Hauskrankenpflege anbieten, aber nicht unter ärztlicher oder pflegerischer Leitung oder Aufsicht stehen, darf nur erfolgen, sofern der Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zur freiberuflichen Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege berechtigt ist (vgl § 35 Abs 2 GUKG).

  • Eigener Berufssitz
  • Eigene Dienstkleidung
  • Erbringung von Leistungen im eigenen Namen
  • Gestaltung der eigenen Einkaufs- und Verkaufspreise
  • Rechnungslegung mit Briefkopf, Logo, Stempel, fortlaufender Nummer
  • Kundenerwerb aufgrund eigener Entscheidung
  • Mehrere Auftraggeber
  • Einstellung und Entlassung von Personal
  • Eigenverantwortliche Urlaubsregelung
  • Einsatz von eigenem Kapital und eigene Arbeitsgeräte
  • Entscheidung über Einkaufs- und Verkaufskonditionen
  • Eigene Werbemaßnahmen wie Zeitungsannoncen
  • Eigene Visitenkarten, Homepage, Folder

Tipp: immer die GBR-Nummer anführen zwecks transparenter Nachvollziehbarkeit der Rolle im System und Ausdruck der Professionalität

1. Berufssitz ist der Ort, an dem oder von dem aus eine freiberufliche Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird.

2. Jeder freiberuflich tätige Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege hat einen oder höchstens zwei Berufssitze in Österreich zu bestimmen. Der Berufssitz ist dem Gesundheitsberuferegister im Zuge der Meldung über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit bekanntzugeben.

3. Die freiberufliche Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ohne bestimmten Berufssitz ist verboten.

4. Für die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist die Begründung eines Berufssitzes in Österreich (für Staatsangehörige eines EWR-Vertragsstaats oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft) nicht erforderlich. Aufgrund der komplexen grenzüberschreitenden Rechtslage wird hier eine eingehende rechtliche Beratung bei einem/einer Juristen/Juristin Ihrer Wahl empfohlen.

Nähere Informationen zur vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen finden Sie hier.

Die Anmeldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) hat innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Freiberuflichkeit zu erfolgen. Es wird zwischen dem Beitragsprozentsatz und der Beitragsgrundlage unterschieden. In der Krankenversicherung sind 6,8 % und in der Pensionsversicherung 18,50% der Beitragsgrundlage zu zahlen. Die Beitragsgrundlage sind die Einkünfte aus den Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben auf Basis des Einkommenssteuerbescheides.

Freiberufliche fallen bei der SVS in die Kategorie "Neue Selbstständige"

Tipp: Lassen Sie sich von der SVS beraten. Wenn gewisse Gewinngrenzen unterschritten werden (Versicherungsgrenze 2021: 5710,32 € jährlich) sind Sie in der SVS nicht beitragspflichtig.

Sobald eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen wird, besteht die Verpflichtung einer Meldung beim zuständigen Finanzamt. Hier erfolgt ein formloser Antrag. Das Finanzamt teilt eine Steuernummer zu. Bei Umsatzsteuerpflicht wird eine UID Nummer (Umsatzidentifikationsnummer) vergeben, welche auf der Rechnung angeführt werden muss.

Auch auf freiberufliche Einkünfte wird eine Einkommenssteuer erhoben. Es ist sinnvoll etwa 40 Prozent Steuerrücklagen aus den Einkünften als Rücklage zu erhalten, damit die Zahlungen an die Sozialversicherung, die Pensionsversicherung und das Finanzamt erfolgen können.

Tipp: Holen Sie sich Unterstützung von einer Steuerberatungskanzlei um Fehler/Versäumnisse zu verhindern, die eventuell mit Nachzahlungen oder Strafzahlungen verbunden wären.

Umsätze aus Heilbehandlungen gemäß Umsatzsteuergesetz (UstG) § 6 Abs. 1 Z 19 sind für die Berufsgruppe der Gesundheits- und Krankenpflegepersonen steuerfrei.

Für die Rechnungsstellung von Heilbehandlungen soll der Zusatz "unecht umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs 1 Z 19 UstG" angeführt werden.

Im Zusammenhang mit der freiberuflichen Berufsausübung ist eine dem beruflichen Ansehen abträgliche, insbesondere jede vergleichende, diskriminierende und unsachliche Anpreisung oder Werbung verboten. Den Gesetzestext finden Sie hier.

Beispiele:

  • Angaben müssen sachlich und wahr sein, sie dürfen nicht für das Standesansehen beeinträchtigend sein.
  • Werbung für Arzneimittel, Heilbehelfe und sonstige medizinische Produkte sowie für deren Hersteller und Vertreiber.
  • Darstellen einer wahrheitswidrigen medizinischen Exklusivität
  • Selbstanpreisung der eigenen Person oder Leistungen durch aufdringliche bzw. marktschreierische Darstellung

Ein Werkvertrag soll jedenfalls klar, verständlich und gut nachvollziehbar für den jeweiligen persönlichen Bedarf gestaltet und formuliert sein. Werkverträge können auch mündlich geschlossen werden, bei einem Streitfall vor Gericht lässt sich der Inhalt der Vereinbarung jedoch sehr schwer beweisen.

Sowohl im intramuralen Bereich (Pflegeeinrichtung und Kliniken) wie auch extramural soll zwischen der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer ein klarer verständlicher und nachvollziehbarer Werkvertrag im Rahmen einer Auftragsbestätigung abgeschlossen und von beiden Parteien unterschrieben werden.

Mustervorlage Werkvertrag auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich: freier Dienstvertrag/ Abgrenzung zum Werkvertrag

Bei der freiberuflichen Berufsausübung soll - im besten Fall schriftlich - ein Vertrag zwischen den Kunden und der DGKP gemeinsam ausformuliert und abgeschlossen werden.

Mit Mitgliederbereich der ÖGKV Homepage finden Sie Vertragsmuster sowie ein dazugehöriges Informationsblatt.

Von Seiten des ÖGKV werden keine Honorarvorgaben empfohlen. Individuelle Recherchen in der Region und am Gesundheitsmarkt der Gesundheits- und Krankenpflege sind notwendig.

Es dürfen alle Berufsgruppen der Pflege (gehobener Dienst, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz) von einem/einer freiberuflich tätigen Pflegeperson angestellt werden. Zur Ausführung von zB. Sekretariats- oder Reinigungsarbeiten, dürfen auch Angehörige anderer Berufsgruppen eingestellt werden.


Kontakt

Kontakt

bag.freiberuflichepflege@oegkv.at

Fortbildungen für freiberuflich Pflegende

Fortbildungen für freiberuflich Pflegende

Fortbildungen rund um das Thema Freiberuflichkeit. Organisiert und veranstaltet von der ÖGKV GmbH

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