ÖGKV PFP® für Pflegepersonen

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ÖGKV PFP® für Pflegepersonen

Sie haben eine Pflege-Fortbildung absolviert, die nicht mit ÖGKV PFP® bewertet war? Kein Problem! Sie können Ihre Fortbildung auch im Nachhinein zur Bewertung einreichen. Der ÖGKV prüft die Fortbildung auf Quälität und Pflegerelevanz und teilt Ihnen dann mit ob bzw. mit wievielen ÖGKV PFP® bewertet werden kann. Hinweis: Das Ausweisen von Fortbildungen mit ÖGKV PFP® wird nicht vom Gesetzgeber verlangt.

Dadurch kann ein qualitätsgesicherter Fortbildungsnachweis (z.B. bei Wechsel des Dienstgebers) gewährleistet werden. Neben Fort- und Weiterbildungen, sowie Kongressen etc. können E-Learnings, Publikationen, Vortragstätigkeiten und Selbststudium von Fachliteratur (mit Prüfung) eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular für die Anerkennung von ÖGKV Pflegefortbildungspunkten (PFP®)
  • Nachweis der erbrachten Fortbildungsleistung in Form von Kopien (z.B. Teilnahmebestätigung, Zeugnis)
  • Detailliertes Programm der Fort-/Weiterbildung bzw. Übersicht der genauen Lehrinhalte

Antragsformular zur Bewertung mit ÖGKV PFP®

  • Für die Bearbeitung von Anträgen von ÖGKV Mitgliedern werden pro eingereichter Fortbildung 6 € (inkl. USt.) Bearbeitungsgebühr verrechnet.
  • Die Bearbeitung von Anträgen von Nichtmitgliedern beläuft sich auf 12 € (inkl. USt.) Bearbeitungsgebühr pro eingereichter Fortbildung.

Der ÖGKV behält sich eine jährliche Anpassung der Bearbeitungsgebühren vor.

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