Intersektorale Kommunikation - Faxersatz
Empfehlung der Bundeskurie niedergelassene Ärzte der österreichischen Ärztekammer:
Mit 1. Jänner 2025 wird die derzeit bestehende ausnahmsweise zulässige Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten per Fax nach § 27 Abs 12 GTelG aufgehoben.
Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der österreichischen Ärztekammer hat in ihrer Sitzung am 12 Dezember 2024 folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:
Die BKNÄ empfiehlt, bis eine alternative öffentliche Lösung zur Verfügung gestellt wird, als Faxersatz für die intersektorale Kommunikation primär die bewährten und im Gesundheitsbereich etablierten gerichteten Befund-Übermittlungssysteme (z.B. DaMe, Medical Net oder GNV) zu verwenden.
Um eine datenschutzkonforme Kommunikation mit der niedergelassenen Ärzteschaft zu gewährleisten, ersuchen wir um rasche Umsetzung der geplanten öffentlichen Lösungen sowie um Öffnung der Kommunikationskanäle in Richtung gerichteten Befund-Übermittlungssysteme.