Intersektorale Kommunikation - Faxersatz

18.12.2024

Empfehlung der Bundeskurie niedergelassene Ärzte der österreichischen Ärztekammer:

Mit 1. Jänner 2025 wird die derzeit bestehende ausnahmsweise zulässige Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten per Fax nach § 27 Abs 12 GTelG aufgehoben.
Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der österreichischen Ärztekammer hat in ihrer Sitzung am 12 Dezember 2024 folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:

Die BKNÄ empfiehlt, bis eine alternative öffentliche Lösung zur Verfügung gestellt wird, als Fa­xersatz für die intersektorale Kommunikation primär die bewährten und im Gesundheitsbereich etablierten gerichteten Befund-Übermittlungssysteme (z.B. DaMe, Medical Net oder GNV) zu verwenden.

Um eine datenschutzkonforme Kommunikation mit der niedergelassenen Ärzteschaft zu ge­währleisten, ersuchen wir um rasche Umsetzung der geplanten öffentlichen Lösungen sowie um Öffnung der Kommunikationskanäle in Richtung gerichteten Befund-Übermittlungssysteme.


Abschlussrede einer Community Nurse nach dreijähriger Pilotphase >