Die Pflegeaus­bildung

Ausbildungswege in Österreich

Sie interessieren sich für eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege? Wunderbar! Es gibt nur wenige Berufe, die soviel Abwechslung und Raum zur individuellen Gestaltung bieten und dabei noch sinnstifend sind. Hier stellen wir die verschiedenen Wege vor, um eine professionelle Pflegeperson zu werden.

Gesundheits- und Krankenpflegeberufe

Ausbildung

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz erfolgt an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder in Form eines PA-Lehrgangs (bfi, Wifi etc.).

Die Ausbildung dauert bei Vollzeitausbildung ein Jahr und umfasst insgesamt 1600 Stunden. Davon entfallen 800 auf die Theorie und 530 auf die Praxis.
Teilzeitausbildung ist grundsätzlich möglich.

Voraussetzungen

  • Die erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungsgesetz
  • die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
  • die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit
  • die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Aufnahmegespräch und standardisiertes Aufnahmeverfahren

Aufgabenspektrum

  • Unterstützung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie von Ärzten
  • Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben und Tätigkeiten in verschiedenen Pflege- und Behandlungssituationen bei Menschen aller Altersstufen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie auf allen Versorgungsstufen
  • Durchführung der ihnen entsprechend ihrem Qualifikationsprofil von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege übertragenen Pflegemaßnahmen
  • Im Rahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie führen Pflegeassistenzberufe die ihnen übertragenen Maßnahmen durch
  • Mitwirkung an und Durchführung der ihnen von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege übertragenen Pflegemaßnahmen
  • Handeln in Notfällen
  • Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie
  • Mitwirkung bei Erhebung der Anamnese und Durchführung von Pflegeassessments
  • Beobachtung des Gesundheitszustands
  • Information, Kommunikation und Begleitung
  • Mitwirkung an der praktischen Ausbildung in der Pflegeassistenz

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Ausbildung

Die PFA-Ausbildung erfolgt an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege. Sie dauert bei Vollzeitausbildung zwei Jahre und umfasst insgesamt 3 200 Stunden.

Die ersten Lehrgänge starteten 2017.

Die Ausbildung gliedert sich in:

  1. Abj Theorie 800 Stunden und Praxis 530 Stunden
  2. Abj Theorie 1070 Stunden und Praxis 530 Stunden

Abschluss der Ausbildung

Kommissionelle Abschlussprüfung / Diplom

Das Diplom in der Pflegefachassistenz ermöglicht den Zugang zur Berufsreifeprüfung gemäß Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung BGBl. I Nr. 68/1997.

Voraussetzungen

  • Die erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe oder eine Tätigkeitsberechtigung als Pflegeassistenz
  • Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung?)
  • Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.
  • Aufnahmegespräch und standardisiertes Aufnahmeverfahren
  • Über die Aufnahme in eine PFA-Ausbildung entscheidet eine Aufnahmekommission.

Aufgabenspektrum

Die eigenverantwortliche Durchführung der ihnen von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder Ärzten übertragenen Aufgaben der Pflegeassistenz

Die eigenverantwortliche Durchführung der ihnen von Ärzten übertragenen weiteren Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie

Die Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe, nach Anordnung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege

Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie gemäß GuKG i.d.g.F. sind:

  • Durchführung standardisierter diagnostischer Programme, wie EKG, EEG, BIA, Lungenfunktionstest
  • Legen und Entfernen von transnasalen und transoralen Magensonden
  • Setzen und Entfernen von transurethralen Kathetern bei der Frau, ausgenommen bei Kindern
  • Ab- und Anschluss laufender Infusionen, ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen, bei liegendem periphervenösen Gefäßzugang, die Aufrechterhaltung dessen Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls die Entfernung desselben
  • Anlegen von Miedern, Orthesen und elektrisch betriebenen Bewegungsschienen nach vorgegebener Einstellung

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Ausbildung

Entsprechend der GuKG-Novelle 2016/2017, laufen mit 01. Jänner 2024 die Ausbildungen im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege aus.

Die Ausbildung erfolgt an Fachhochschulen bzw. an Schulen für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege die in Kooperation mit einer Fachhochschule bzw. Universität diese Ausbildungen anbieten.

Die speziellen Grundausbildungen in der Kinder- und Jugendlichenpflege sowie in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege sind mit 01.01.2018 entfallen. Die Wissensinhalte dieser beiden Ausbildungen, werden mit den Ausbildungsinhalten der Grundausbildung für die allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege zusammengeführt (generalistische Ausbildung).

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in einen Fachhochschul-Bachelorstudiengang für die Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege ist die für die Ausübung des Berufs erforderliche berufsspezifische und gesundheitliche Eignung sowie die Vertrauenswürdigkeit. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist in einem standardisierten Aufnahmeverfahren zu überprüfen.

Für die Aufnahme in einen FH-Bachelorstudiengang wird die allgemeine Hochschulreife, eine Berufsreife oder Studienberechtigungsprüfung vorausgesetzt.

Abschluss der Ausbildung

Bachelor of Sciene in Health Studies (BSc) inkl. Berufsberechtigung in der Gesundheits- und Krankenpflege

Studiendauer: 6 Semster/3 Jahre 180 ECTS

Aufgabenspektrum

Die Tätigkeitsbereiche der Pflegefachkräfte ist vielfältig gliedert sich in folgende Bereiche:

Pflegerische Kernkompetenzen

Hier liegt die Entscheidungs- und Handlungsverantwortung beim gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege.

Eigenverantwortliche Erhebung des Pflegebedarfes sowie Beurteilung der Pflegeabhängigkeit, die Diagnostik, Planung, Organisation, Durchführung, Kontrolle und Evaluation aller pflegerischen Maßnahmen (Pflegeprozess) in allen Versorgungsformen und Versorgungsstufen, die Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung im Rahmen der Pflege sowie die Pflegeforschung.

  • Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess
  • Planung und Durchführung von Pflegeinterventionen bzw. –maßnahmen
  • Unterstützung und Förderung der Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustandes
  • Theorie- und konzeptgeleitete Gesprächsführung und Kommunikation
  • Beratung zur Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Organisation und Durchführung von Schulungen
  • Förderung der Gesundheitskompetenz, Gesundheitsförderung und Prävention
  • Erstellen von Pflegegutachten
  • Delegation, Subdelegation und Aufsicht entsprechend dem Komplexitäts-, Stabilitäts- und Spezialisierungsgrad der Pflegesituation
  • Anleitung und Überwachung von Unterstützungskräften sowie Anleitung, Unterweisung und begleitende Kontrolle von Personen gemäß §§ 3a bis 3d, 11. Anleitung, Begleitung und Beurteilung von Auszubildenden
  • Ethisches, evidenz- und forschungsbasiertes Handeln einschließlich Wissensmanagement
  • Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenz
  • Mitwirkung an fachspezifischen Forschungsprojekten und Umsetzung von fachspezifischen Forschungsergebnissen
  • Anwendung komplementärer Pflegemethoden
  • Mitwirkung im Rahmen von Qualitäts- und Risikomanagement
  • Psychosoziale Betreuung in der Gesundheits- und Krankenpflege

Kompetenz bei Notfällen

Die Kompetenz bei Notfällen umfasst: Das Erkennen und Einschätzen von Notfällen und Setzen entsprechender Maßnahmen und die eigenverantwortliche Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen, solange und soweit ein Arzt nicht zur Verfügung steht; Herzdruckmassage und Beatmung, Durchführung der Defibrillation mit halbautomatischen Geräten oder Geräten im halbautomatischen Modus sowie Verabreichung von Sauerstoff

Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie (beispielhafte Aufzählung)

Die eigenverantwortliche Durchführung medizinisch-diagnostischer und medizinisch-therapeutischer Maßnahmen und Tätigkeiten nach ärztlicher Anordnung.

  • Verabreichung von Arzneimitteln, einschließlich Zytostatika und Kontrastmitteln
  • Vorbereitung und Verabreichung von Injektionen und Infusionen
  • Punktion und Blutentnahme aus den Kapillaren, dem peripher venösen Gefäßsystem, der Arterie Radiales und der Arterie Dorsalis Pedis sowie Blutentnahme aus dem zentralvenösen Gefäßsystem bei liegendem Gefäßzugang
  • Legen und Wechsel periphervenöser Verweilkanülen, einschließlich Aufrechterhaltung deren Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls Entfernung derselben
  • Wechsel der Dialyselösung im Rahmen der Peritonealdialyse
  • Verabreichung von Vollblut und/oder Blutbestandteilen, einschließlich der patientennahen Blutgruppenüberprüfung mittels Bedside-Tests
  • Setzen von transurethralen Kathetern zur Harnableitung, Instillation und Spülung bei beiden Geschlechtern sowie Restharnbestimmung mittels Einmalkatheter
  • Messung der Restharnmenge mittels nichtinvasiver sonographischer Methoden einschließlich der Entscheidung zur und Durchführung der Einmalkatheterisierung,
  • Vorbereitung, Assistenz und Nachsorge bei endoskopischen Eingriffen
  • Assistenztätigkeiten bei der chirurgischen Wundversorgung
  • Entfernen von Drainagen, Nähten und Wundverschlussklammern sowie Anlegen und Wechsel von Verbänden und Bandagen
  • Legen und Entfernen von transnasalen und transoralen Magensonden
  • Durchführung von Klistieren, Darmeinläufen und –spülungen
  • Absaugen aus den oberen Atemwegen sowie dem Tracheostoma
  • Wechsel von suprapubischen Kathetern und perkutanen gastralen Austauschsystemen
  • Anlegen von Miedern, Orthesen und elektrisch betriebenen Bewegungsschienen bei vorgegebener Einstellung des Bewegungsausmaßes
  • Bedienung von zu- und ableitenden Systemen
  • Durchführung des Monitorings mit medizin-technischen Überwachungsgeräten einschließlich Bedienung derselben
  • Durchführung standardisierter diagnostischer Programme
  • Durchführung medizinisch-therapeutischer Interventionen (z. B. Anpassung von Insulin-, Schmerz- und Antikoagulantientherapie), insbesondere nach Standard Operating Procedures (SOP),
  • Anleitung und Unterweisung von Patienten sowie Personen, denen einzelne ärztliche Tätigkeiten übertragen wurden, nach ärztlicher Anordnung.

Weiterverordnung von Medizinprodukten

Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind berechtigt, vom Arzt verordnete Medizinprodukte in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Inkontinenzversorgung, Mobilisations- und Gehhilfen, Verbandsmaterialien, prophylaktische Hilfsmittel und Messgeräte sowie im Bereich des Illeo-, Jejuno-, Colon- und Uro-Stomas solange weiterzuverordnen, bis die sich ändernde Patientensituation die Einstellung der Weiterverordnung oder die Rückmeldung an den Arzt erforderlich machen oder der Arzt die Anordnung ändert.

Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam

Der multiprofessionelle Kompetenzbereich umfasst die pflegerische Expertise des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege als Teil des multiprofessionellen Versorgungsteams bei der Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Sozialberufen sowie anderen Berufen.

Im multiprofessionellen Kompetenzbereich haben Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege im multiprofessionellen Versorgungsteam das Vorschlags- und Mitwirkungsrecht.

Sie tragen die Durchführungsverantwortung für alle von ihnen in diesen Bereichen gesetzten pflegerischen Maßnahmen.

Der multiprofessionelle Kompetenzbereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst die pflegerische Expertise insbesondere bei Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit, dem Aufnahme- und Entlassungsmanagement, der Gesundheitsberatung, der interprofessionellen Vernetzung, dem Informationstransfer und Wissensmanagement, der Koordination des Behandlungs- und Betreuungsprozesses einschließlich der Sicherstellung der Behandlungskontinuität, der Ersteinschätzung von Spontanpatienten mittels standardisierter Triage- und Einschätzungssysteme, der ethischen Entscheidungsfindung, der Förderung der Gesundheitskompetenz.

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Weiterbildung / Spezialisierungen